Asbestsanierung
Anfang des 20. Jahrhunderts ließ sich der Österreicher Ludwig Hatschek sein Beton-Asbest-Gemisch namens „Eternit“ patentieren. Damit begann der Boom der „Wunderfaser“ Asbest, die zunächst bedenkenlos von fast allen Industrien und vor allem im Baugewerbe eingesetzt wurde. Erst nach der Entdeckung der Gesundheitsgefahren, wurde der Einsatz von Asbest in vielen Ländern – darunter die gesamte EU – verboten.
Wegen der Gesundheitsschädlichkeit sind Asbestsanierungen sehr aufwendig und kostspielig. Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) schreibt das genaue Vorgehen in Deutschland vor. Sanierungsbaustellen in Gebäuden müssen staubdicht abgeschottet werden und sind nur über Schleusen betretbar. Der Sicherheitsschutz der Arbeiter und die Entsorgung verursachen zusätzliche Kosten. Nach Abschluss der Asbestsanierung gemäß VDI-Richtlinie (VDI 3492, 06/2013), erfolgen Raumluftmessungen (gemäß VDI 3492, 10/2004). Erst nach der erfolgreichen Freigabemessung d. h. wenn die Grenzwerte unterschritten sind, dürfen die Räume wieder normal betreten und genutzt werden.
Wir beraten Sie eingehend über die zu erwartenden Kosten und Dauer einer Asbestsanierung.